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Die Justizbetreuungsagentur (JBA) ist der Personaldienstleister der österreichischen Justiz und überlässt Arbeitnehmer:innen an diese. Wir bieten langfristige Arbeitsverhältnisse bei Gericht, Staatsanwaltschaft sowie in den Justizanstalten und forensisch-therapeutischen Zentren.

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit im Jahr 2026 ein Pflichtpraktikum in der 
Justizanstalt Stein
, Steiner Landstraße 4, 3500 Krems an der Donau, zu absolvieren.

Bewerben Sie sich jetzt als   

Pflichtpraktikant (m/w/d)

Studiengang Soziale Arbeit    

Die Justizbetreuungsagentur (JBA) ist der Personaldienstleister der österreichischen Justiz und überlässt Arbeitnehmer:innen an diese. Wir bieten langfristige Arbeitsverhältnisse bei Gericht, Staatsanwaltschaft sowie in den Justizanstalten und forensisch-therapeutischen Zentren.

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Pflichtpraktikant (m/w/d)

Studiengang Soziale Arbeit    

 

    

Im Rahmen des Pflichtpraktikums können Sie Ihr bisher erworbenes theoretisches Wissen in die Praxis umzusetzen. Sie lernen das Tätigkeitsfeld Soziale Arbeit innerhalb der Justiz kennen und gewinnen Einblicke in den Straf- bzw. Maßnahmenvollzug.
   

Unsere Anforderungen: 

  • Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit mit sozialen Randgruppen
  • Pflichtpraktikum muss im Studienplan Soziale Arbeit vorgesehen sein
  • 30-38 Wochenstunden
  • 7 Wochen Mindestpraktikumsdauer
  • Strafrechtliche Unbescholtenheit

      

Das Pflichtpraktikum wird mit einer freiwilligen Entschädigung (=Taschengeld) von EUR 800 brutto pro Monat abgegolten.

 

Weitere Informationen über die JBA finden Sie unter www.jba.gv.at.

 

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Mehr als nur ein Job

Ihre Karriere bei der JBA
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Die Justizbetreuungsagentur (JBA) ist der Personaldienstleister der österreichischen Justiz und überlässt Arbeitnehmer:innen an diese. Wir bieten langfristige Arbeitsverhältnisse bei Gericht, Staatsanwaltschaft sowie in den Justizanstalten und forensisch-therapeutischen Zentren.

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit im Jahr 2026 ein Pflichtpraktikum in der 
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Unsere Anforderungen: 

  • Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit mit sozialen Randgruppen
  • Pflichtpraktikum muss im Studienplan Soziale Arbeit vorgesehen sein
  • 30-38 Wochenstunden
  • 7 Wochen Mindestpraktikumsdauer
  • Strafrechtliche Unbescholtenheit

      

Das Pflichtpraktikum wird mit einer freiwilligen Entschädigung (=Taschengeld) von EUR 800 brutto pro Monat abgegolten.

 

https://api.qrserver.com/v1/create-qr-code/?data=https://jba.jobbase.io/apply/nehlji5sd2rkbj1v810b1p706i0yco2


Weitere Informationen über die JBA finden Sie unter www.jba.gv.at.

 

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