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Die Justizbetreuungsagentur (JBA) ist der Personaldienstleister der österreichischen Justiz und überlässt Arbeitnehmer:innen an diese. Wir bieten langfristige Arbeitsverhältnisse bei Gericht, Staatsanwaltschaft sowie in den Justizanstalten und forensisch-therapeutischen Zentren.

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit im Jahr 2026 ein Pflichtpraktikum in der
Justizanstalt Graz-Karlau, Herrgottwiesgasse 50, 8020 Graz, zu absolvieren.

Bewerben Sie sich jetzt als   

Pflichtpraktikant (m/w/d)

Studiengang Ergotherapie  

Die Justizbetreuungsagentur (JBA) ist der Personaldienstleister der österreichischen Justiz und überlässt Arbeitnehmer:innen an diese. Wir bieten langfristige Arbeitsverhältnisse bei Gericht, Staatsanwaltschaft sowie in den Justizanstalten und forensisch-therapeutischen Zentren.

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Studiengang Ergotherapie  

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Pflichtpraktikant (m/w/d)

Studiengang Ergotherapie  

 

    

Im Rahmen des Pflichtpraktikums können Sie Ihr bisher erworbenes theoretisches Wissen in die Praxis umzusetzen. Sie lernen das Tätigkeitsfeld Ergotherapie innerhalb der Justiz kennen und gewinnen Einblicke in den Straf- bzw. Maßnahmenvollzug.
   

Unsere Anforderungen: 

  • Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit mit sozialen Randgruppen
  • Pflichtpraktikum muss im Studienplan Ergotherapie vorgesehen sein
  • 30-38 Wochenstunden
  • 4 Wochen Mindestpraktikumsdauer
  • Strafrechtliche Unbescholtenheit

      

Das Pflichtpraktikum wird mit einer freiwilligen Entschädigung (=Taschengeld) von EUR 800 brutto pro Monat abgegolten.

 

Weitere Informationen über die JBA finden Sie unter www.jba.gv.at.

 

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Mehr als nur ein Job

Ihre Karriere bei der JBA
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Die Justizbetreuungsagentur (JBA) ist der Personaldienstleister der österreichischen Justiz und überlässt Arbeitnehmer:innen an diese. Wir bieten langfristige Arbeitsverhältnisse bei Gericht, Staatsanwaltschaft sowie in den Justizanstalten und forensisch-therapeutischen Zentren.

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit im Jahr 2026 ein Pflichtpraktikum in der
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Im Rahmen des Pflichtpraktikums können Sie Ihr bisher erworbenes theoretisches Wissen in die Praxis umzusetzen. Sie lernen das Tätigkeitsfeld Ergotherapie innerhalb der Justiz kennen und gewinnen Einblicke in den Straf- bzw. Maßnahmenvollzug.
   

Unsere Anforderungen: 

  • Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit mit sozialen Randgruppen
  • Pflichtpraktikum muss im Studienplan Ergotherapie vorgesehen sein
  • 30-38 Wochenstunden
  • 4 Wochen Mindestpraktikumsdauer
  • Strafrechtliche Unbescholtenheit

      

Das Pflichtpraktikum wird mit einer freiwilligen Entschädigung (=Taschengeld) von EUR 800 brutto pro Monat abgegolten.

 

https://api.qrserver.com/v1/create-qr-code/?data=https://jba.jobbase.io/apply/n70wkkzab15p9kdr68xdrh4ld9vd5u4


Weitere Informationen über die JBA finden Sie unter www.jba.gv.at.

 

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