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Die Justizbetreuungsagentur (JBA) ist der Personaldienstleister der österreichischen Justiz und überlässt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an diese. Wir bieten langfristige Arbeitsverhältnisse bei Gericht, Staatsanwaltschaft sowie in den Justizanstalten und forensisch-therapeutischen Zentren.

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit im Jahr 2025 ein Pflichtpraktikum im forensisch-therapeutischen Zentrum Asten, Technologiestraße 5, 4481 Asten, zu absolvieren.

Bewerben Sie sich jetzt als   

Pflichtpraktikant (m/w/d)

Studiengang Soziale Arbeit    

Die Justizbetreuungsagentur (JBA) ist der Personaldienstleister der österreichischen Justiz und überlässt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an diese. Wir bieten langfristige Arbeitsverhältnisse bei Gericht, Staatsanwaltschaft sowie in den Justizanstalten und forensisch-therapeutischen Zentren.

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit im Jahr 2025 ein Pflichtpraktikum im forensisch-therapeutischen Zentrum Asten, Technologiestraße 5, 4481 Asten, zu absolvieren.

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Pflichtpraktikant (m/w/d)

Studiengang Soziale Arbeit    

 

    

Im Rahmen des Pflichtpraktikums können Sie Ihr bisher erworbenes theoretisches Wissen in die Praxis umzusetzen. Sie lernen das Tätigkeitsfeld Soziale Arbeit innerhalb der Justiz kennen und gewinnen Einblicke in den Straf- bzw. Maßnahmenvollzug.
   

Unsere Anforderungen: 

  • Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit mit sozialen Randgruppen
  • Pflichtpraktikum muss im Studienplan Soziale Arbeit vorgesehen sein
  • 30-38 Wochenstunden
  • 7 Wochen Mindestpraktikumsdauer
  • Strafrechtliche Unbescholtenheit

      

Das Pflichtpraktikum wird mit einer freiwilligen Entschädigung (=Taschengeld) von EUR 800 brutto pro Monat abgegolten.

 

Weitere Informationen über die JBA finden Sie unter www.jba.gv.at.

 

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Mehr als nur ein Job

Ihre Karriere bei der JBA
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Wir bieten Ihnen die Möglichkeit im Jahr 2025 ein Pflichtpraktikum im forensisch-therapeutischen Zentrum Asten, Technologiestraße 5, 4481 Asten, zu absolvieren.


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Im Rahmen des Pflichtpraktikums können Sie Ihr bisher erworbenes theoretisches Wissen in die Praxis umzusetzen. Sie lernen das Tätigkeitsfeld Soziale Arbeit innerhalb der Justiz kennen und gewinnen Einblicke in den Straf- bzw. Maßnahmenvollzug.
   

Unsere Anforderungen: 

  • Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit mit sozialen Randgruppen
  • Pflichtpraktikum muss im Studienplan Soziale Arbeit vorgesehen sein
  • 30-38 Wochenstunden
  • 7 Wochen Mindestpraktikumsdauer
  • Strafrechtliche Unbescholtenheit

      

Das Pflichtpraktikum wird mit einer freiwilligen Entschädigung (=Taschengeld) von EUR 800 brutto pro Monat abgegolten.

 

https://api.qrserver.com/v1/create-qr-code/?data=https://jba.jobbase.io/apply/9esqfis9m51pbyg09bcl0znzxzjddtx


Weitere Informationen über die JBA finden Sie unter www.jba.gv.at.

 

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