Die Justizbetreuungsagentur (JBA) ist der Personaldienstleister der österreichischen Justiz und überlässt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an diese. Wir bieten langfristige Arbeitsverhältnisse bei Gericht, Staatsanwaltschaft sowie in den Justizanstalten und forensisch-therapeutischen Zentren.
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit im Jahr 2025 ein Pflichtpraktikum im
forensisch-therapeutischen Zentrum Wien-Mittersteig, Mittersteig 25, 1050 Wien, zu absolvieren.
Bewerben Sie sich jetzt als
Pflichtpraktikant (m/w/d)
Studiengang Ergotherapie
Die Justizbetreuungsagentur (JBA) ist der Personaldienstleister der österreichischen Justiz und überlässt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an diese. Wir bieten langfristige Arbeitsverhältnisse bei Gericht, Staatsanwaltschaft sowie in den Justizanstalten und forensisch-therapeutischen Zentren.
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit im Jahr 2025 ein Pflichtpraktikum im
forensisch-therapeutischen Zentrum Wien-Mittersteig, Mittersteig 25, 1050 Wien, zu absolvieren.
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Studiengang Ergotherapie
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit im Jahr 2025 ein Pflichtpraktikum im
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Studiengang Ergotherapie
Im Rahmen des Pflichtpraktikums können Sie Ihr bisher erworbenes theoretisches Wissen in die Praxis umzusetzen. Sie lernen das Tätigkeitsfeld Ergotherapie innerhalb der Justiz kennen und gewinnen Einblicke in den Straf- bzw. Maßnahmenvollzug.
Unsere Anforderungen:
Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit mit sozialen Randgruppen
Pflichtpraktikum muss im Studienplan Ergotherapie vorgesehen sein
30-38 Wochenstunden
4 Wochen Mindestpraktikumsdauer
Strafrechtliche Unbescholtenheit
Das Pflichtpraktikum wird mit einer freiwilligen Entschädigung (=Taschengeld) von EUR 800 brutto pro Monat abgegolten.
Weitere Informationen über die JBA finden Sie unter www.jba.gv.at.
Die Justizbetreuungsagentur (JBA) ist der Personaldienstleister der österreichischen Justiz und überlässt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an diese. Wir bieten langfristige Arbeitsverhältnisse bei Gericht, Staatsanwaltschaft sowie in den Justizanstalten und forensisch-therapeutischen Zentren.
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Im Rahmen des Pflichtpraktikums können Sie Ihr bisher erworbenes theoretisches Wissen in die Praxis umzusetzen. Sie lernen das Tätigkeitsfeld Ergotherapie innerhalb der Justiz kennen und gewinnen Einblicke in den Straf- bzw. Maßnahmenvollzug.
Unsere Anforderungen:
Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit mit sozialen Randgruppen
Pflichtpraktikum muss im Studienplan Ergotherapie vorgesehen sein
30-38 Wochenstunden
4 Wochen Mindestpraktikumsdauer
Strafrechtliche Unbescholtenheit
Das Pflichtpraktikum wird mit einer freiwilligen Entschädigung (=Taschengeld) von EUR 800 brutto pro Monat abgegolten.